Fahrzeugverkauf: Nützliche Tipps

Der Verkauf eines Fahrzeugs sollte grundsätzlich gut geplant sein. Den letzten Endes ist es das Ziel, einen guten Verkaufspreis zu erzielen und darüber hinaus unnötigen Ärger zu vermeiden. Mit einem gut strukturierten Plan und mit ein paar wichtigen Aspekten im Hinterkopf, stellt der Fahrzeugverkauf allerdings in aller Regel kein allzu großes Problem dar. Hier ein paar wichtige Tipps zum Fahrzeugverkauf.

Vorbereitungen zum Autoverkauf

In der Vorbereitung zum Autoverkauf, ist es sinnvoll, den Zustand des Fahrzeugs vor dem Autoverkauf genauer unter die Lupe zu nehmen. Denn bei der späteren Preisverhandlung ist es für Sie als Autoverkäufer von Vorteil, dass Sie die Schäden und Verschleißerscheinungen des Fahrzeugs benennen können. Die Kosten für eventuelle Reparaturen sollten nach Möglichkeit in Erfahrung gebracht werden. So kann gezielt mit Argumenten geantwortet werden, wenn der potenzielle Käufer den Versuch startet, den Preis des Wagens erheblich herunter zu handeln. Überlegen Sie ggf. ob Sie nochmals ein wenig Geld oder Zeit in den Wagen zu investieren. Mit einer sogenannten Fahrzeugaufbereitung kann der Wagen optisch in vielen Fällen deutlich aufgewertet werden. Wer die Zeit und Mühe nicht scheut, kann hier auch selbst Hand anlegen: Eine sehr sorgfältige Reinigung, eine Kratzerentfernung und eine Politur können das Auto wesentlich aufwerten. Die Vorbereitungen sollten darüber hinaus die sorgfältige Zusammenstellung aller Dokumente, Unterlagen und Papiere, die im direkten Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, umfassen. Werkstattrechnungen, HU-Protokolle, das Scheckheft, Fotos von mittlerweile reparierten Schäden und andere Nachweise können wichtige Kaufargumente liefern.

Die Erstellung des Inserats

Der potenzielle Käufer soll beim Lesen des Inserats möglichst schnell, aber dennoch präzise, einen Eindruck vom angebotenen Fahrzeug bekommen. Angaben über den genauen Typ und das Baujahr, über den tatsächlichen Kilometerstand, über HU- und AU-Termine sowie über die wichtigsten Ausstattungsmerkmale sollten in keinem Inserat fehlen. Darüber hinaus ist es keinesfalls sinnvoll, im Inserat Unfallschäden oder Verschleißerscheinungen zu verschweigen. Gute Bilder aus diversen Perspektiven können wesentlich dazu beitragen, dass sich der potenzielle Käufer ein realistisches Bild vom Wagen machen kann. Größere Umbauten, wie zum Beispiel der Einbau einer Gasanlage, sollten im Inserat ebenfalls zur Ansprache kommen. Bei der Festsetzung des Verkaufspreises sollten Sie sich realistische Ziele setzen. Die Ermittlung des Preises kann zum Beispiel auf der Basis von mehreren vergleichbaren Angeboten erfolgen.

Tipps zum Autoverkauf – der Kontakt mit den potenziellen Käufern vor dem Besichtigungstermin

Eine Auflistung der wichtigen Informationen sollte der Verkäufer bei der telefonischen Kontaktaufnahme stets parat haben. Im Rahmen der Terminabsprache sollten Sie dem Interessenten zur Kenntnis geben, ob eine Probefahrt möglich ist oder nicht. Ist der Wagen nicht angemeldet, sollten Sie den potenziellen Käufer unbedingt darauf hinweisen. Darüber hinaus sollten Sie schon im Vorfeld dem Interessenten mitteilen, dass Sie im Falle einer Probefahrt den Führerschein und den Personalausweis sehen wollen. Beim Fahrzeugverkauf sollte grundsätzlich das Thema Kriminalität nicht außer Acht gelassen werden. Einen unkonventionellen Treffpunkt für den Besichtigungstermin sollten Sie zum Beispiel meiden. Zudem ist es sinnvoll, eine zweite Person an ihrer Seite zu haben.

Der Besichtigungstermin

Im Rahmen des Besichtigungstermins können Sie dem Interessenten das Fahrzeug etwas genauer vorstellen. Wünscht der Interessent eine Probefahrt, sollten Sie sich im Vorfeld den Personalausweis und den Führerschein zeigen lassen. Es empfiehlt sich, bei der Probefahrt dabei zu sein.

Die Verhandlungen und der Kaufvertrag

Das unterste Preislimit sollten Sie schon im Vorfeld der Verhandlungen festlegen. Der Kaufvertrag sollte nicht erst beim eigentlichen Autoverkauf, sondern schon im Vorfeld aufgesetzt werden. Unfallschäden dürfen keinesfalls verschwiegen werden. Es bietet sich an, einen Kaufvertrag-Vordruck zu verwenden.

Checklisten für den Kauf und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen

Was Sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens besonders beachten sollten:

  • Fahrzeuge auf eventuelle Unfallschäden überprüfen: Lackabweichungen, Schweißnähte, Karosserie auf Originalzustand überprüfen, Spaltmaße an Türen und Hauben werden besonders bei deutschen Modellen gleichmäßig gefertigt. Abweichungen lassen einen Unfall-Vorschaden vermuten
  • Fahrgestellnummer sitzt bei europäischen Modellen im Motorraum. Ist diese 17-stellige Zahlen-Buchstaben-Kombination von Hand nachgeschlagen, Vorsicht - Unfallschaden
  • Kantentest: Lassen sich unter der Schwellerkante mit bloßer Hand Dauerwellen ertasten, dann Vorsicht, dieser Gebrauchte wurde mit Sicherheit hart rangenommen
  • Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung nach §29 StVZO (mindestens noch ein Jahr gültig)
  • Profilsache: Bei Sommerreifen schreibt der Gesetzgeber mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe vor. Bei der Gebrauchtwagenbewertung sollten es fünf Millimeter sein
  • Ersatzrad: Beschädigte Felgenhörner und einseitig abgewetztes Profil lassen auf wilde Fahrweise des Vorbesitzers schließen, erhöhte Aufmerksamkeit ist hier ratsam
  • Hebelweg lässt sich am Handbremshebel an den Rastergeräuschen zählen. Faustregel: Bei vier soll die Bremse fest sein. Die Wirkung wird später bei der Probefahrt getestet.
  • Sicherheitsgurte dürfen keine Verletzungen, etwa Scheuerstellen, haben. Sind sie zudem schwergängig. sollte der Preis für Ersatz gleich vom Autopreis abgezogen werden
  • Beleuchtung ringsherum, auch die Anzeigen im Armaturenbrett auf Funktion prüfen. Hinter jeder defekten Leuchte kann mehr als nur eine durchgebrannte Glühlampe stecken
  • Wischerblätter (bei Kombis auch hinten) kontrollieren. Verhärtete oder eingerissene Gummileisten bringen kein ausreichendes Wischergebnis und müssen ersetzt werden
  • Aufhängung besonders an den Traghebelgelenken und Stabilisatorgummis checken. Vorsicht bei aufgeplatzten Schutzmanschetten, diese Gelenke sind meist beschädigt
  • Lenkspiel darf zwei Fingerbreit nicht übersteigen. Dabei soll der Motor natürlich abgestellt sein, damit die mögliche Servounterstützung das Lenkungsspiel nicht verdeckt
  • Funktionsprüfung durch Probefahrt durchführen (Kupplung, Getriebe, Bremsanlage, elektrische Einrichtungen, Schiebedach, Geradeauslauf, Motorenrundlauf, Kompressionsbild anfertigen).
  • Allgemeine Prüfung auf Durchrostung durchführen (Bodengruppe, Kotflügel, Radhäuser, Kofferraum, Reserveradmulde, Türen, im Innenraum unter Fußmatten, Front- und Heckpartie).
  • Wasserspuren: Undichtigkeiten hinterlassen immer am tiefsten Punkt Ränder. Ein Blick unter die Bodenteppiche bringt Gewissheit, ob der Kandidat wirklich ganz dicht ist
  • Rohr frei zum Auspuff-Check im Leerlauf. Auspuffendrohr zuhalten. Zwitschert es unter dem Auto heraus, ist die Anlage undicht. Wenn es der Kat ist, wird es teuer
  • Motor, Getriebe und Hinterachse auf Undichtigkeit prüfen.
  • Schmiermittel geben Aufschluss über den Pflegezustand des Motors: Pechschwarzes Öl und Minimum-Pegelstand lassen auf mangelnde Pflege durch den Besitzer schließen
  • Sichtkontrolle der Kühlflüssigkeit (auf Ölverschmutzung und Füllmenge achten), ab Oktober auf Frostschutzanteil überprüfen. Kühlflüssigkeit ist je nach Fabrikat braun oder grün. Zeigen sich schmierige oder klumpige Beläge, könnten chemische Dichtmittel im Kühlsystem einen Schaden verdecken
  • Bremsflüssigkeit: Wichtig ist nicht nur der Pegelstand im Vorratsbehälter, sondern auch der regelmäßige Wechsel. Nach Aufklebern oder Terminen im Checkheft schauen
  • Knick-Check deckt die Bruchgefahr bei alten Wasserschläuchen auf. Zeigt ein eng abgeknickter Schlauch an der Oberfläche schon Risse, dann hält er nicht mehr lange
  • Kraftwerk: Die Batterie zeigt ihr wahres Alter mit dem Erstladedatum, im Batteriepol eingeschlagen. Wichtig sind saubere Anschlüsse und genug Wasser in den Zellen
  • Scheckhefteintragungen mit Kilometerstand überprüfen (eventuell Einsicht in Inspektionsrechnungen nehmen).
  • Überprüfen Sie den Fahrzeugbrief und -schein, ob die Fahrzeugdaten übereinstimmen und der Verkäufer rechtmäßiger Eigentümer ist. Ergeben sich Hinweise auf eine gewerbliche bzw. berufliche Tätigkeit, ist ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss unwirksam.
  • Sämtliche Zusicherungen über die Kilometerleistung und eventuelle Garantie im Kaufvertrag ebenso vermerken lassen wie eine mitverkaufte Zusatzausstattung bzw. mitverkauftes Zubehör (inkl. genauer Beschreibung)
  • Lassen Sie sich eine schriftliche Verkaufsvollmacht vorweisen, wenn nicht der Fahrzeugeigentümer selbst mit Ihnen verhandelt
  • Wagen sogleich bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle ummelden.
  • Benötigte Unterlagen:
    - Fahrzeugbrief
    - Fahrzeugschein (bei stillgelegtem Fahrzeug statt dessen die Stillegungsbescheinigung)
    - HU-Prüfbericht (TÜV-Bescheinigung)
    -Versicherungsbestätigung (Versicherungs-Bestätigungskarte); erhalten Sie z.B. über den AvD-Versicherungsservice,
    - Personalausweis bzw. Reisepass
    - falls sie nicht selbst zur Zulassungsstelle fahren, Vollmacht für ihren Beauftragten, der ebenfalls seinen Personalausweis bzw. seinen Reisepass dabeihaben muss.

Quelle: www.avd.de

Was Sie beim Verkauf eines Gebrauchtwagens besonders beachten sollten:

  • Sie können Ihre Gewährleistung im Vertrag nur dann ausschließen, wenn Sie das Kfz nicht im Zusammenhang mit einer gewerblichen bzw. selbständigen beruflichen Tätigkeit verkaufen.
  • Achten Sie darauf, dass der Käufer voll geschäftsfähig ist, also bereits 18 Jahre alt ist.
  • Prüfen Sie nach, ob der Käufer den erforderlichen Führerschein hat, wenn er eine Probefahrt machen will.
  • Informieren Sie den Käufer über etwaige Mängel oder Schäden am Kfz, insbesondere über Unfallschäden.
  • Vereinbaren Sie möglichst Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Fahrzeugübergabe, weil Stundungen, Ratenzahlungen und die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln zu Problemen führen können.
  • Händigen Sie dem Käufer den Fahrzeugbrief erst aus, wenn der Kaufpreis voll bezahlt ist.
  • Schicken Sie die Verkaufsmeldung (beiliegende Postkarte) sobald als möglich an die Kfz-Zulassungsstelle und die Versicherungsgesellschaft ab. Die Kfz-Steuerpflicht geht erst mit dem Eingang der Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle auf den Erwerber über.
  • Wenn auch mit dem Eigentum am Fahrzeug der Versicherungsvertrag zunächst auf den Käufer übergeht, sollte dennoch darauf geachtet werden, dass die Umschreibung des Fahrzeuges schnellstens erfolgt. Nur dadurch können Sie die Gefahr des Verlustes Ihres Schadensfreiheitsrabatts im Fall eines Unfallschadens des Käufers vor Umschreibung einschränken. Ihre Versicherungsgesellschaft müssen Sie unverzüglich über den Verkauf unterrichten.
  • Nicht vergessen: Bei Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens unbedingt ein kostenloses und unverbindliches Angebot zur Kfz-Versicherung über den AvD-Versicherungsservice anfordern (auch Online möglich). Ein Vergleich lohnt sich auf alle Fälle für Sie!

Quelle: www.avd.de